FG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 28.10.2013
10 K 10236/11
Normen:
EStG § 63 Abs. 1 S. 3; AO § 8;

Kindergeld für ein in den USA studierendes Kind

FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28.10.2013 - Aktenzeichen 10 K 10236/11

DRsp Nr. 2014/9078

Kindergeld für ein in den USA studierendes Kind

1. Ein Kind, welches im Anschluss an seinen einjähriges Au-pair-Programm voraussichtlich weitere fünf Jahre wegen eines Studiums in den USA verbleibt, behält ausnahmsweise auch dann seinen inländischen Wohnsitz bei, so dass ein Anspruch auf Kindergeld besteht, wenn es nicht die gesamte ausbildungsfreie Zeit im Inland verbringt, weil dies die finanziellen Verhältnisse nicht erlauben (hier: wohnen des Kindes im ehemaligen Kinderzimmer des väterlichen Wohnhauses in dem noch wesentlich jüngere Geschwister leben). 2. Bei Studenten, die am Studienort ein Zimmer haben, wird der Wohnsitz bei den Eltern selbst bei mehrjähriger auswärtiger Unterbringung im Regelfall nicht aufgegeben, weil die Bindung an das Elternhaus fortbesteht und daher davon auszugehen ist, dass der Wohnsitz im ehemaligen Kinderzimmer beibehalten wird. Im Falle eines Auslandsstudiums gilt diese pauschale Annahme wegen der räumlichen Distanz und der damit verbundenen Lösung vom inländischen Wohnsitz nicht.

Der Aufhebungsbescheid vom 12. Februar 2010 und die dazu erlassene Einspruchsentscheidung vom 12. August 2011 werden aufgehoben.

Die Kosten des Verfahrens werden der Beklagten auferlegt.