Kindergeld: Hinzurechnung bei Abzug eines Kinderfreibetrags
FG Brandenburg, vom 22.10.1998 - Aktenzeichen 5 K 315/98 Kg
DRsp Nr. 2001/2717
Kindergeld: Hinzurechnung bei Abzug eines Kinderfreibetrags
Wird auf Antrag eines Elternteils der dem anderen Elternteil zustehende halbe Kinderfreibetrag wegen Verletzung der Unterhaltspflicht auf ihn übertragen und somit im Rahmen der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens ein voller Kinderfreibetrag abgezogen, ist das für den betreffenden Veranlagungszeitraum gezahlte Kindergeld in vollem Umfang der tariflichen Einkommensteuer hinzuzurechnen.
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