FG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 10.12.2013
4 K 787/09
Normen:
EStG § 32 Abs. 1 Nr. 2; EStG § 64 Abs. 2 S. 1; EStG § 70 Abs. 2 S. 1; AO § 169 Abs. 2 S. 2; AO § 370 Abs. 1;

Kindergeld kein Pflegekindschaftsverhältnis bei nicht in der Familienwohnung erfolgter Unterbringung der Pflegekinder

FG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 10.12.2013 - Aktenzeichen 4 K 787/09

DRsp Nr. 2014/11162

Kindergeld kein Pflegekindschaftsverhältnis bei nicht in der Familienwohnung erfolgter Unterbringung der Pflegekinder

Lebt ein Vater mit seinen eigenen Kindern und seiner Ehefrau in einer Wohnung und wohnen die Kinder seiner ehemaligen Lebenspartnerin, für die er die elterliche Sorge als Vormund übertragen bekommen hat, in dem von ihm geführten Hotel bzw. seit Jahren im Ausland, besteht mangels Haushaltsaufnahme der Mündel in der Familienwohnung kein Anspruch auf Kindergeld nach § 32 Abs. 1 Nr. 2 EStG.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens haben der Kläger zu 62 v.H. und die Beklagte zu 38 v.H. zu tragen.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger zuvor Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Normenkette:

EStG § 32 Abs. 1 Nr. 2; EStG § 64 Abs. 2 S. 1; EStG § 70 Abs. 2 S. 1; AO § 169 Abs. 2 S. 2; AO § 370 Abs. 1;

Tatbestand