BFH - Urteil vom 11.12.2001
VI R 108/99
Normen:
EStG (1997) § 32 Abs. 3, 4 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2002, 486

Kindergeld; Volljährigkeit; Berufsausbildung während des gesamten Kj

BFH, Urteil vom 11.12.2001 - Aktenzeichen VI R 108/99

DRsp Nr. 2002/2296

Kindergeld; Volljährigkeit; Berufsausbildung während des gesamten Kj

1. Bei einem Kind, das sich im ganzen Kj in Berufsausbildung befindet, bemisst sich der anteilige Jahresgrenzbetrag auf die Monate, die dem Monat der Volljährigkeit folgen. 2. Auf die dem Monat der Volljährigkeit folgende Monate entfallen im Kj zugeflossene Sonderzuwendungen zeitanteilig, sofern sie eine Entlohnung für das gesamte Jahr darstellen.

Normenkette:

EStG (1997) § 32 Abs. 3, 4 ;

Gründe: