Strittig ist die Gewährung von Kindergeld.
Mit Antrag vom 29. März 1999 begehrte die Klägerin Kindergeld beim Beklagten für ihre am 20. Februar 1979 geborene Tochter.
Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres wurde Herrn ..., dem Ehemann der Klägerin und Vater des Kindes, Kindergeld gezahlt. Ab dem Monat März 1997 hat der Beklagte die Zahlung des Kindergeldes eingestellt. Der Ehemann der Klägerin und Vater des Kindes ist sei 1993 bei der Fa. ..., Luxemburg beschäftigt (Bl. 1 und 17 der Kindergeldakte). Die Klägerin war seit November 1994 nicht versicherungsbeitragspflichtig bei der Fa. ..., in ... mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von bis zu 14 Stunden beschäftigt (Bl. 10 und 18 der Kindergeldakte).
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