FG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 28.11.2013
5 K 5141/11
Normen:
EStG § 62 Abs. 1 Nr. 1; EStG § 63 Abs. 1; EStG § 32 Abs. 1 Nr. 1; EStG § 32 Abs. 3; EWGV 1408/71 Art. 7 Abs. 1; EWGV 1408/71 Art. 10; EWGV 574/72 Art. 73; EWGV 574/72 Art. 76;
Fundstellen:
IStR 2014, 7

Kindergeldanspruch einer unbeschränkt steuerpflichtigen Mutter für ihr bei seiner Großmutter in Polen lebendes, minderjähriges Kind

FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28.11.2013 - Aktenzeichen 5 K 5141/11

DRsp Nr. 2014/4583

Kindergeldanspruch einer unbeschränkt steuerpflichtigen Mutter für ihr bei seiner Großmutter in Polen lebendes, minderjähriges Kind

Eine in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtige Mutter hat Anspruch auf ungekürztes Kindergeld für ihren in Polen bei seiner Großmutter lebenden, minderjährigen Sohn, wenn keine Anhaltspunkte dafür ersichtlich sind, dass der Kindesvater oder die Großmutter, die das Kind betreut hat, in Polen Familienleistungen für das Kind bezogen haben, und mangels eigenen Anspruchs der Mutter auf Kindergeld in Polen keine Rechtsvorschriften zweier Mitgliedstaaten eingreifen, nach denen die geschuldeten Leistungen gegenseitig gekürzt, zum Ruhen gebracht oder entzogen werden können.

Der Bescheid der Beklagten vom 12.03.2008 in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 23.03.2011 wird aufgehoben.

Die Kosten des Verfahrens werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

EStG § 62 Abs. 1 Nr. 1; EStG § 63 Abs. 1; EStG § 32 Abs. 1 Nr. 1; EStG § 32 Abs. 3; EWGV 1408/71 Art. 7 Abs. 1; EWGV 1408/71 Art. 10; EWGV 574/72 Art. 73; EWGV 574/72 Art. 76;

Tatbestand: