Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 08.03.2019 – 15 K 1820/18 Kg aufgehoben.
Die Sache wird an das Finanzgericht Düsseldorf zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.
Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Verfahrens übertragen.
I.
Streitig ist die Gewährung von Kindergeld für den Zeitraum Februar 2015 bis Juni 2018.
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