Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 14.05.2018 - 13 K 1161/17 Kg aufgehoben.
Die Sache wird an das Finanzgericht Münster zurückverwiesen.
Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Verfahrens übertragen.
I.
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