Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts des Landes Sachsen-Anhalt vom 02.02.2023 -
Die Klage wird auch insoweit abgewiesen.
Die Kosten des gesamten Verfahrens hat der Kläger zu tragen.
I.
Die Beteiligten streiten über die Kindergeldberechtigung für ein Pflegekind in dem auf dessen Geburt folgenden Monat Dezember 2020 sowie über den Kinderbonus für das Jahr 2020.
Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) und sein Lebenspartner sind die Pflegeeltern des am 26.11.2020 geborenen A und seines älteren Bruders B.
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