BFH - Beschluß vom 17.12.2001
VI B 270/99
Normen:
EStG § 70 Abs. 1 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2002, 491

Kindergeldfestsetzung als zeitlich teilbarer VA

BFH, Beschluß vom 17.12.2001 - Aktenzeichen VI B 270/99

DRsp Nr. 2002/3254

Kindergeldfestsetzung als zeitlich teilbarer VA

Es ist durch die Rspr. des BFH geklärt, dass die Kindergeldfestsetzung ein zeitlich teilbarer VA ist. Die Familienkasse ist daher befugt, eine unrichtige oder unrichtig gewordene Kindergeldfestsetzung in der Weise zu ändern, dass sie für verschiedene Zeitabschnitte (gesonderte) Änderungsbescheide erlässt (Anschluss an Senats-Urt. v. 26.07.2001 - VI R 163/00).

Normenkette:

EStG § 70 Abs. 1 ;

Gründe:

Die Nichtzulassungsbeschwerde ist begründet.