BFH, Beschluß vom 17.12.2001 - Aktenzeichen VI B 270/99
DRsp Nr. 2002/3254
Kindergeldfestsetzung als zeitlich teilbarer VA
Es ist durch die Rspr. des BFH geklärt, dass die Kindergeldfestsetzung ein zeitlich teilbarer VA ist. Die Familienkasse ist daher befugt, eine unrichtige oder unrichtig gewordene Kindergeldfestsetzung in der Weise zu ändern, dass sie für verschiedene Zeitabschnitte (gesonderte) Änderungsbescheide erlässt (Anschluss an Senats-Urt. v. 26.07.2001 - VI R 163/00).