Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Anwaltsgerichtshofs vom 29. Juni 2018 abgeändert.
Der Bescheid der Beklagten vom 15. September 2017 wird aufgehoben.
Die Beklagte und die Beigeladene tragen die Kosten beider Rechtszüge je zur Hälfte.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 25.000 € festgesetzt.
I.
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