BFH, Beschluss vom 06.12.2005 - Aktenzeichen VI S 19/05 (PKH)
DRsp Nr. 2006/1330
Klagebegehren - Antrag
Wird das Klagebegehren bei einem Rechtsstreit, der in der Hauptsache erledigt ist, nicht angepasst bzw. umgestellt, so ist die Klage mangels Rechtsschutzinteresses als unzulässig abzuweisen.