FG Baden-Württemberg - Gerichtsbescheid vom 19.07.2023
4 K 409/23
Normen:
FGO § 52d S. 2, 3, 4;

Klageerhebung innerhalb der Klagefrist binnen eines Monats nach Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung in der gesetzlich vorgeschriebenen elektronischen Form

FG Baden-Württemberg, Gerichtsbescheid vom 19.07.2023 - Aktenzeichen 4 K 409/23

DRsp Nr. 2023/12539

Klageerhebung innerhalb der Klagefrist binnen eines Monats nach Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung in der gesetzlich vorgeschriebenen elektronischen Form

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

3.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

FGO § 52d S. 2, 3, 4;

Tatbestand

Streitig ist die Höhe eines Auflösungsverlusts nach § 17 Abs. 4 des Einkommensteuergesetzes (EStG) sowie die Zulässigkeit der vorliegenden Klage.

Der Kläger war im Streitjahr 2017 Gesellschafter-Geschäftsführer der mit Gesellschaftsvertrag vom XX.XX.XXXX gegründeten A GmbH. Durch Beschluss des Amtsgerichts B vom XX.XX.XXXX (XXXXXX/XX, ...) wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Zum gleichen Datum veräußerte der Insolvenzverwalter die operativen Geschäftsbetriebe.

1. 2. 3. 4. 5.