Die Klage wird abgewiesen.
2.Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
3.Die Revision wird zugelassen.
Streitig ist die Höhe eines Auflösungsverlusts nach § 17 Abs. 4 des Einkommensteuergesetzes (EStG) sowie die Zulässigkeit der vorliegenden Klage.
Der Kläger war im Streitjahr 2017 Gesellschafter-Geschäftsführer der mit Gesellschaftsvertrag vom XX.XX.XXXX gegründeten A GmbH. Durch Beschluss des Amtsgerichts B vom XX.XX.XXXX (XXXXXX/XX, ...) wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Zum gleichen Datum veräußerte der Insolvenzverwalter die operativen Geschäftsbetriebe.
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