FG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 27.11.2008
3 K 1697/07
Normen:
KStG § 5 Abs. 1 Nr. 1; GewStG 2002 § 3 Nr. 1; EG Art. 234;

Körperschaft- und Gewerbesteuerpflicht privater Automatenaufsteller

FG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 27.11.2008 - Aktenzeichen 3 K 1697/07

DRsp Nr. 2009/10845

Körperschaft- und Gewerbesteuerpflicht privater Automatenaufsteller

Die Frage, ob private Automatenaufsteller ebenso wie öffentliche Spielbanken von der Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer zu befreien sind, ist einer Nachprüfung durch den EuGH entzogen; denn sowohl beim KStG als auch beim GewStG handelt es sich um nationale Rechtsvorschriften, die dem Zugriff des EUGH nur eingeschränkt ausgeliefert sind.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen.

Normenkette:

KStG § 5 Abs. 1 Nr. 1; GewStG 2002 § 3 Nr. 1; EG Art. 234;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten, ob zu Gunsten der Klägerin im Streitjahr 2003 Steuerbefreiungen hinsichtlich der Körperschaft- und Gewerbesteuer eingreifen. Die Klägerin hatte zunächst für das Streitjahr Steuererklärungen nicht abgegeben, weshalb das Finanzamt auf der Grundlage geschätzter Besteuerungsgrundlagen Steuerbescheide erteilte. Die Klägerin hatte sodann Steuererklärungen abgegeben. Das Finanzamt hat mit Änderungsbescheiden vom 08.01.2007 erklärungsgemäß veranlagt.

Den hiergegen erhobenen Einspruch hat die Klägerin nicht begründet, weshalb das Finanzamt die Einsprüche mit Einspruchsbescheid vom 09.11.2007 zurückgewiesen.