Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 17.08.2017 - 10 K 2165/15 K wird als unbegründet zurückgewiesen.
Die Kosten des Revisionsverfahrens hat der Beklagte zu tragen.
I.
Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) ist Trägerin eines gemeinnützigen Plankrankenhauses, bei dem es sich um einen Zweckbetrieb i.S. von §
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