Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Nürnberg vom 6. November 2012 1 K 287/11 wird als unbegründet zurückgewiesen.
Die Kosten des Revisionsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.
I.
Streitig ist die einkommenserhöhende Korrektur von Rückstellungen ("Bonusprogramm" einer als Bank tätigen eingetragenen Genossenschaft).
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