BFH - Urteil vom 28.10.2015
I R 10/13
Normen:
KStG § 8 Abs. 3 Satz 1, 2, § 22; GenG § 1 Abs. 1;
Fundstellen:
BFHE 252, 101
Vorinstanzen:
FG Nürnberg, vom 06.11.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 1 K 287/11

Körperschaftsteuerliche Behandlung von Zahlungen eines Kreditinstituts in der Rechtsform einer eingetragenen Genossenschaft aus einem Bonusprogramm für Genossenschaftsmitglieder

BFH, Urteil vom 28.10.2015 - Aktenzeichen I R 10/13

DRsp Nr. 2016/3451

Körperschaftsteuerliche Behandlung von Zahlungen eines Kreditinstituts in der Rechtsform einer eingetragenen Genossenschaft aus einem Bonusprogramm für Genossenschaftsmitglieder

Zahlungen eines Kreditinstituts in der Rechtsform einer eingetragenen Genossenschaft aus einem Bonusprogramm für Genossenschaftsmitglieder sind Einkommensverwendungen und damit verdeckte Gewinnausschüttungen an die Genossen, wenn das Programm die Vorteile entgeltunabhängig gewährt.

Tenor

Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Nürnberg vom 6. November 2012 1 K 287/11 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Die Kosten des Revisionsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.

Normenkette:

KStG § 8 Abs. 3 Satz 1, 2, § 22; GenG § 1 Abs. 1;

Gründe

I.

Streitig ist die einkommenserhöhende Korrektur von Rückstellungen ("Bonusprogramm" einer als Bank tätigen eingetragenen Genossenschaft).