Konkurrenzen bei Hinterziehung unterschiedlicher Abgaben
BGH, Beschluß vom 28.08.2008 - Aktenzeichen 1 StR 443/08
DRsp Nr. 2008/18691
Konkurrenzen bei Hinterziehung unterschiedlicher Abgaben
Zwischen dem durch das Sich-Verschaffen bzw. Ankaufen von Zigaretten in Polen verwirklichten Tatbestand der Steuerhehlerei und der anschließenden Steuerhinterziehung durch Unterlassen beim Verbringen der entgegen § 12 Abs. 1TabStG ohne deutsche Steuerzeichen in das Steuergebiet der Bundesrepublik Deutschland und dem Unterlassen einer Steuererklärung besteht Tatmehrheit.