BGH - Beschluß vom 28.08.2008
1 StR 443/08
Normen:
AO § 370 Abs. 1 § 374 Abs. 1 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2009, 698
BGHR AO § 370 Abs. 1 Konkurrenzen 20
BGHR AO § 374 Konkurrenzen 3
NStZ 2009, 159
wistra 2009, 470
Vorinstanzen:
LG Hagen, vom 19.02.2008

Konkurrenzen bei Hinterziehung unterschiedlicher Abgaben

BGH, Beschluß vom 28.08.2008 - Aktenzeichen 1 StR 443/08

DRsp Nr. 2008/18691

Konkurrenzen bei Hinterziehung unterschiedlicher Abgaben

Zwischen dem durch das Sich-Verschaffen bzw. Ankaufen von Zigaretten in Polen verwirklichten Tatbestand der Steuerhehlerei und der anschließenden Steuerhinterziehung durch Unterlassen beim Verbringen der entgegen § 12 Abs. 1 TabStG ohne deutsche Steuerzeichen in das Steuergebiet der Bundesrepublik Deutschland und dem Unterlassen einer Steuererklärung besteht Tatmehrheit.

Normenkette:

AO § 370 Abs. 1 § 374 Abs. 1 ;

Gründe:

Ergänzend bemerkt der Senat: