Die gemäß Art. 43 Abs. 1 EG und Art. 48 EG gewährte Niederlassungsfreiheit steht Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats entgegen, die im Rahmen einer Sonderregelung zur Konzernbesteuerung, die nur inländischen Gesellschaften zugänglich ist, den Konzerngesellschaften den Abzug der Kosten im Zusammenhang mit Beteiligungen an anderen Konzerngesellschaften gewähren, während dieser Abzug im Übrigen ausgeschlossen ist.
I - Einleitung
1. Der Gerichtshof hat sich in der Vergangenheit wiederholt mit den Regelungen der Mitgliedstaaten zur Konzernbesteuerung befasst(2), in einem Fall auch bereits mit den französischen(3), die Anlass des vorliegenden Vorabentscheidungsersuchens sind.
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