FG Niedersachsen - Urteil vom 15.12.2015
12 K 206/14

Kosten einer Heimunterbringung als außergewöhnliche Belastung i.S.d. § 33 Einkommensteuergesetz (EStG); Umzug in ein Seniorenheim aus Altersgründen; Nachrangiger Eintritt der Pflegebedürftigkeit

FG Niedersachsen, Urteil vom 15.12.2015 - Aktenzeichen 12 K 206/14

DRsp Nr. 2016/3497

Kosten einer Heimunterbringung als außergewöhnliche Belastung i.S.d. § 33 Einkommensteuergesetz (EStG); Umzug in ein Seniorenheim aus Altersgründen; Nachrangiger Eintritt der Pflegebedürftigkeit

Kosten einer Heimunterbringung als außergewöhnliche Belastung i.S.d. § 33 EStG, wenn ein Steuerpflichtiger lediglich aus Altersgründen in ein Altenheim umgezogen ist und erst während des Heimaufenthalts krank und pflegebedürftig wird.

Tatbestand

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob Heimkosten als außergewöhnliche Belastung gemäß § 33 Einkommensteuergesetz (EStG) zum Abzug zuzulassen sind.

Die Klägerin ist am xx. xx 1924 geboren.