Streitig ist noch die steuerliche Berücksichtigung von Kosten für eine Kleinkläranlage, die zu einem privat genutzten Einfamilienhaus gehört.
Die Kläger sind Eheleute und wurden für das Streitjahr 2006 zur Einkommensteuer zusammenveranlagt. Der im Juli 1940 geborene Kläger bezog seit Mitte des Jahres 2005 Versorgungsbezüge aus einem früheren Dienstverhältnis als xxxx. Die Klägerin erzielte Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit als xxxx.
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