BFH vom 06.04.1995
VIII R 10/94

Kosten für die Erstellung der Feststellungserklärung und der Vermögensaufstellung

BFH, vom 06.04.1995 - Aktenzeichen VIII R 10/94

DRsp Nr. 1997/8393

Kosten für die Erstellung der Feststellungserklärung und der Vermögensaufstellung

Steuerberatungskosten für die Erstellung der Erklärungen zur einheitlichen und gesonderten Feststellung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb können nicht als Betriebsausgaben der Gesellschaft abgezogen werden. Entsprechendes gilt für die Kosten für die Erstellung der Erklärung zur Feststellung des Einheitswertes des Betriebsvermögens jedenfalls dann, wenn feststeht, daß das Gewerbekapital der Personengesellschaft in dem Zeitraum, für den die Erklärung abgegeben wird, 0 DM beträgt.

Für die Praxis: