Kosten für die Erstellung der Feststellungserklärung und der Vermögensaufstellung
BFH, vom 06.04.1995 - Aktenzeichen VIII R 10/94
DRsp Nr. 1997/8393
Kosten für die Erstellung der Feststellungserklärung und der Vermögensaufstellung
Steuerberatungskosten für die Erstellung der Erklärungen zur einheitlichen und gesonderten Feststellung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb können nicht als Betriebsausgaben der Gesellschaft abgezogen werden. Entsprechendes gilt für die Kosten für die Erstellung der Erklärung zur Feststellung des Einheitswertes des Betriebsvermögens jedenfalls dann, wenn feststeht, daß das Gewerbekapital der Personengesellschaft in dem Zeitraum, für den die Erklärung abgegeben wird, 0 DM beträgt.
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