FG Düsseldorf - Urteil vom 19.11.2013
10 K 2346/11 F
Normen:
EStG § 4 Abs 5 S 1 Nr 4; EStG § 4 Abs 4; EStG § 12 Nr 1 S 2;
Fundstellen:
NJW 2014, 10

Kosten für Kulturveranstaltungen für Mandanten nicht abzugsfähig

FG Düsseldorf, Urteil vom 19.11.2013 - Aktenzeichen 10 K 2346/11 F

DRsp Nr. 2015/2242

Kosten für Kulturveranstaltungen für Mandanten nicht abzugsfähig

Lässt sich bei Aufwendungen für die Veranstaltung von sog. Herrenabenden ein Zusammenhang mit der Lebensführung der begünstigten Geschäftsfreunde nicht ausschließen, sind die Aufwendungen insgesamt nicht abzugsfähig.

Normenkette:

EStG § 4 Abs 5 S 1 Nr 4; EStG § 4 Abs 4; EStG § 12 Nr 1 S 2;

Tatbestand:

Streitig ist, ob Aufwendungen für die Veranstaltung von sog. Herrenabenden im Rahmen der gesonderten und einheitlichen Feststellung von Besteuerungsgrundlagen als Betriebsausgaben bei den Einkünften aus selbstständiger Arbeit zu berücksichtigen sind.