Die Beteiligten streiten über die Berücksichtigung von Fortbildungskosten i.H.v. 4.155 EUR als Betriebsausgabe im Zusammenhang mit der Teilnahme an Shaolin-Kursen auf Mallorca.
Die Klägerin ist selbständige Zahnärztin und Heilpraktikerin. In der Zeit vom 21. bis 24. Mai und vom 24. bis 27. September 2009 nahm sie an Shaolin-Kursen teil.
Ausweislich des Anschreibens des Veranstalters vom 06.07.2012 sollten die Veranstaltungen speziell für Zahnärzte und deren Belange konzipiert sein. Es seien folgende Inhalte vermittelt worden:
Zielführende Denkmethoden
Energiesteuerungstechniken
Entspannungstechniken
Konzentrationstechniken
Techniken zur Gesprächsführung mit Mitarbeitern und Kunden
Austesten verschiedener in der Zahnheilkunde verwendeter Materialien
Umgang mit Patienten nach energetischen Kriterien.
Der Nutzen des Seminars bestehe darin,
den persönlichen Zustand geistig, körperlich und emotional zu verbessern
die geistige und körperliche Leistungsfähigkeit zu steigern
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