Das Zulassungsverfahren wird eingestellt.
Das am 19. Januar 2018 verkündete Urteil des 1. Senats des Anwaltsgerichtshofs des Landes Nordrhein-Westfalen ist gegenstandslos.
Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
Der Streitwert des Zulassungsverfahrens wird auf 5.000 € festgesetzt.
Nachdem die Parteien die Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärt haben, ist gemäß § 112e Satz 2 BRAO, §
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