Auf die Erinnerung des Bevollmächtigten des Antragstellers vom 3. Mai 2021 werden in Abänderung des Kostenfestsetzungsbeschlusses vom 14. April 2021 die vom Bund dem Antragsteller zu erstattenden Aufwendungen auf
851,44 €
(in Worten: achthunderteinundfünfzig 44/100 Euro) festgesetzt.
I
Die Beteiligten streiten im Rahmen einer Kostenerinnerung um die Höhe eine Rahmengebühr.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|