Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Marburg vom 8. Juli 2014 geändert. Die Verurteilung der Beklagten zur Kostenerstattung wird aufgehoben und die Klage insoweit abgewiesen.
Im Übrigen wird die Berufung der Beklagten zurückgewiesen.
II.Die Beteiligten haben einander für beide Instanzen keine Kosten zu erstatten.
III.Die Revision wird nicht zugelassen.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|