Streitig ist, ob die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger gemäß § 77 des Einkommensteuergesetzes (EStG) die Aufwendungen für ein Einspruchsverfahren zu ersetzen, welches einen Abrechnungsbescheid über Kindergeld betraf und sich anderweitig als durch Einspruchsentscheidung erledigt hat.
Der in Deutschland lebende Kläger ist serbischer Staatsangehöriger. Er besitzt eine entsprechende Aufenthaltserlaubnis für die Bundesrepublik Deutschland und bezog im Streitzeitraum (August 2012 bis Februar 2013) Sozialleistungen nach den Bestimmungen des
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|