I.
Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) hatte im August 1994 Kindergeld für ihre am ... August 1994 geborene Tochter (T) beantragt, das sie auch erhielt. Im August 1997 beantragte die Klägerin, dass das Kindergeld für T an ihre Mutter gezahlt wird, was auch erfolgte. Ab September 2000 bezog wieder die Klägerin Kindergeld, da sie T wieder in ihren Haushalt aufgenommen hatte.
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