I.Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) ist seit 1987 Eigentümer eines im Jahre 1963 erbauten Wohnhauses mit acht Wohneinheiten in A. Auf den 1. Januar 1964 hatte der Beklagte und Revisionskläger (das Finanzamt --FA--) den Einheitswert für das mit öffentlichen Mitteln geförderte Mietwohngrundstück auf 183 900 DM festgestellt.
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