Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichtes Münster vom 15.06.2022 geändert und die Klage abgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind in beiden Rechtszügen nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten über die Kostenübernahme für eine durchgeführte Hodenprothesenimplantation in Höhe von 758,61 €.
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