Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 13.05.2016 wird zurückgewiesen. Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten des Klägers auch im Berufungsverfahren.
Der Kläger verlangt die Zahlung von Krankengeld für den Zeitraum vom 31.03.2015 bis 22.11.2015. Umstritten ist, ob der Kläger während dieses Zeitraums mit Anspruch auf Krankengeld bei der Beklagten versichert war.
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