Auf die Berufung des Klägers wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Berlin vom 17. August 2010 geändert.
Der Bescheid vom 07. Dezember 2005 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 27. März 2009 wird aufgehoben, soweit er für den Zeitraum vom 01. April 2002 bis 31. Oktober 2003 den vom Kläger zu tragenden Beitragsanteil zur Krankenversicherung in Höhe von insgesamt 1648,64 Euro als zu erstatten festgesetzt hat.
Der Bescheid vom 09. Dezember 2008 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 17. Juni 2009 wird aufgehoben hinsichtlich des Versichertenanteils zur Krankenversicherung.
Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
Die Klage gegen die Beigeladene wird abgewiesen.
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