Die Rechtsbeschwerde der Beteiligten zu 1 wird zurückgewiesen.
Auf die Rechtsbeschwerde der Beteiligten zu 3 wird der Beschluss der 7. Zivilkammer des Landgerichts Bochum vom 10. September 2018 insoweit aufgehoben, als ihre Vergütung um 46.452,33 € zzgl. Umsatzsteuer herabgesetzt worden ist. Die weitergehende Rechtsbeschwerde der Beteiligten zu 3 wird als unzulässig verworfen.
Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur erneuten Entscheidung an das Beschwerdegericht zurückverwiesen.
Der Gegenstandswert für das Rechtsbeschwerdeverfahren wird auf 326.302,75 € festgesetzt; davon entfallen 270.976,88 € auf die Rechtsbeschwerde der Beteiligten zu 1 und 55.325,87 € auf die Rechtsbeschwerde der Beteiligten zu 3.
I.
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