Landesamt für Steuern Niedersachsen - Verfügung vom 05.10.2023
S 2137 - St 224a/St 221-2721/2023

Landesamt für Steuern Niedersachsen - Verfügung vom 05.10.2023 (S 2137 - St 224a/St 221-2721/2023) - DRsp Nr. 2023/80632

Landesamt für Steuern Niedersachsen, Verfügung vom 05.10.2023 - Aktenzeichen S 2137 - St 224a/St 221-2721/2023

DRsp Nr. 2023/80632

Ausweis einer Verbindlichkeit/Rückstellung für die Abschöpfung von Überschusserlösen bei Stromerzeugungsanlagen

I. Entstehen von Überschusserlösen

Die Gaspreise in Europa haben sich infolge der Gasknappheit zuletzt vervielfacht. Die Preissteigerungen bei Gas begründen auch gestiegene Stromkosten. Dies resultiert aus dem europäischen Strommarktdesign. Nach diesem Design bestimmt sich für alle Stromerzeugungsarten der Preis nach dem für die aktuelle Stromerzeugung benötigten Kraftwerk mit den höchsten Grenzkosten („merit-order“); dies sind zu den meisten Zeiten am Markt Gaskraftwerke, deren Grenzkosten von den stark gestiegenen Gaspreisen abhängen. Für die meisten anderen Stromerzeuger haben sich hingegen die Stromgestehungskosten nicht erhöht. Deren kurzfristige Produktionskosten liegen daher weit unterhalb des sich ergebenden Marktpreises. Viele Stromerzeuger erzielen dadurch erhebliche Mehreinnahmen, die zum ganz überwiegenden Teil unerwartet waren („Überschusserlöse“).Aus der Begründung zum Gesetzentwurf zur Einführung einer Strompreisbremse, BT-Drs. 20/4685 vom 29. November 2022, S. 69