Landesamt für Steuern Niedersachsen - Verfügung vom 12.07.2023
S 7410 -St 185a - 3984/2022-802/2023

Landesamt für Steuern Niedersachsen - Verfügung vom 12.07.2023 (S 7410 -St 185a - 3984/2022-802/2023) - DRsp Nr. 2023/80441

Landesamt für Steuern Niedersachsen, Verfügung vom 12.07.2023 - Aktenzeichen S 7410 -St 185a - 3984/2022-802/2023

DRsp Nr. 2023/80441

Umsatzsteuerliche Behandlung von Zahlungen im Rahmen der Initiative Tierwohl

1. Allgemeines

Um dem Bedürfnis der Bevölkerung nach artgerecht erzeugtem Fleisch gerecht zu werden, haben sich große deutsche Lebensmittelhändler und Schlachtunternehmen bereit erklärt, Tierhalter für den zusätzlichen Aufwand einer artgerechten Haltung und Aufzucht von Tieren direkt oder indirekt zu entlohnen. Zur Organisation und Abwicklung wurde die Gesellschaft zur Förderung des Tierwohls in der Nutztierhaltung mbH (Trägergesellschaft) gegründet. Diese hat ein umfassendes Programm zur Förderung des Tierwohls auf Ebene der Tierhalter entwickelt und hierfür Anforderungen an die Tierhalter definiert, die in dem sog. Tierwohlprogramm zusammengefasst sind.

Tierhalter, die das Tierwohlprogramm umsetzen wollen, schließen hierzu einen Teilnahmevertrag mit der Trägergesellschaft. Für jede Anforderung aus dem Tierwohlprogramm, die der Halter nachweislich erfüllt, erhält er einen festgelegten pauschalen Betrag zum Ausgleich der ihm entstehenden Mehrkosten. Je mehr Anforderungen des Katalogs erfüllt werden, desto höher fällt der pauschale Kostenersatz aus.