Landesamt für Steuern Rheinland-Pfalz - Verfügung vom 27.03.2023
S 2354 A-St 31 6

Landesamt für Steuern Rheinland-Pfalz - Verfügung vom 27.03.2023 (S 2354 A-St 31 6) - DRsp Nr. 2023/80358

Landesamt für Steuern Rheinland-Pfalz, Verfügung vom 27.03.2023 - Aktenzeichen S 2354 A-St 31 6

DRsp Nr. 2023/80358

Abzug von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer und Anwendung der sog. Homeoffice-Pauschale nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Sätze 2 bis 4 EStG in der Corona-Pandemie hier: Klärung von Zweifelsfragen

Anfrage des Bundesverbands der Lohnsteuerhilfevereine e. V. vom 23.04.2021

Der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine e. V. hat verschiedene Zweifelsfragen zur Abziehbarkeit von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer und zur Anwendung der sog. Homeoffice-Pauschale in der Corona-Pandemie vorgetragen (vgl. Anhang). Unter Bezugnahme auf die Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder hat das BMF mit Schreiben vom 09.07.2021 die Anfrage wie folgt beantwortet:

1. „Aufgrund der besonderen Situation (insbes. nicht absehbare Entwicklung) ist davon auszugehen, dass zeitliche Abläufe nicht lückenlos dokumentiert worden sind. In diesen Fällen sollten für die Glaubhaftmachung schlüssige Angaben des Arbeitnehmers in der Regel ausreichen.