BFH - Beschluß vom 14.12.2000
II B 123/99
Normen:
AO § 42, § 171 Abs. 3, 4, § 402 Abs. 2 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2001, 738

Leichtfertige Steuerverkürzung durch Gestaltungsmissbrauch

BFH, Beschluß vom 14.12.2000 - Aktenzeichen II B 123/99

DRsp Nr. 2001/4608

Leichtfertige Steuerverkürzung durch Gestaltungsmissbrauch

Die Frage, ob durch einen Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten eine leichtfertige Steuerverkürzung begangen werden kann, ist nicht klärungsbedürftig, da diese Frage als selbstverständlich zu bejahen ist.

Normenkette:

AO § 42, § 171 Abs. 3, 4, § 402 Abs. 2 ;

Gründe: