Leichtfertige Steuerverkürzung durch Gestaltungsmissbrauch
BFH, Beschluß vom 14.12.2000 - Aktenzeichen II B 123/99
DRsp Nr. 2001/4608
Leichtfertige Steuerverkürzung durch Gestaltungsmissbrauch
Die Frage, ob durch einen Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten eine leichtfertige Steuerverkürzung begangen werden kann, ist nicht klärungsbedürftig, da diese Frage als selbstverständlich zu bejahen ist.