FG Köln, Urteil vom 03.11.2005 - Aktenzeichen 10 K 1294/02
DRsp Nr. 2006/1164
Leistungserbringung bei Adressenvermittlung
Bei der Vermittlung von Adressbeständen zum Zwecke der personalisierten Werbung (sog. Listbroking) werden sowohl die Vermittlungsleistungen als auch die für den Leistungserfolg notwendigen Selektionsleistungen erst ausgeführt, wenn die jeweiligen aufbereiteten Datensätze an den Nutzer ("Lettershop") weitergeleitet sind.