LfSt Rheinland-Pfalz - Erlass vom 09.07.2015
S 0354 A-St 35 8

LfSt Rheinland-Pfalz - Erlass vom 09.07.2015 (S 0354 A-St 35 8) - DRsp Nr. 2015/80726

LfSt Rheinland-Pfalz, Erlass vom 09.07.2015 - Aktenzeichen S 0354 A-St 35 8

DRsp Nr. 2015/80726

Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bauleistungen nach § 13b Abs. 5 Satz 2 i. V. m. Abs. 2 Nr. 4 UStG (a. F.)

Inanspruchnahme des leistenden Unternehmers nach § 27 Abs. 19 UStG Anhängiges Musterverfahren beim Finanzgericht Köln unter dem Az. 9 K 1484/15

Erfassung der Einsprüche in der DB-Rb

1. Anhängiges Musterverfahren beim Finanzgericht Köln unter dem Az. 9 K 1484/15

Beim Finanzgericht Köln ist unter dem Aktenzeichen 9 K 1484/15 ein Klageverfahren gegen die Inanspruchnahme eines leistenden Unternehmers nach § 27 Abs. 19 UStG anhängig. Nachdem der Leistungsempfänger unter Berufung auf das Urteil des BFH vom 22.08.2013, V R 37/10, BStBl 2014 II, S. 128, die Erstattung der nach § 13b UStG angemeldeten und abgeführten Umsatzsteuer beantragt hatte, wurde der jetzige Kläger (leistender Unternehmer) nach § 27 Abs. 19 UStG als Steuerschuldner in Anspruch genommen. Gegen diese Inanspruchnahme wendet er sich mit der Klage. Er hat weder die entsprechenden Ausgangsrechnungen geändert noch von der Abtretungsmöglichkeit des § 27 Abs. 19 S. 3 und 4 UStG Gebrauch gemacht (siehe auch „Arbeitshilfe für die Finanzämter bei Erstattungsanträgen des Leistungsempfängers” vom 30.10.2014 in InfO).