1. Anhängiges Musterverfahren beim Finanzgericht Köln unter dem Az. 9 K 1484/15
Beim Finanzgericht Köln ist unter dem Aktenzeichen 9 K 1484/15 ein Klageverfahren gegen die Inanspruchnahme eines leistenden Unternehmers nach § 27 Abs. 19 UStG anhängig. Nachdem der Leistungsempfänger unter Berufung auf das Urteil des BFH vom 22.08.2013, V R 37/10, BStBl 2014 II, S. 128, die Erstattung der nach § 13b UStG angemeldeten und abgeführten Umsatzsteuer beantragt hatte, wurde der jetzige Kläger (leistender Unternehmer) nach § 27 Abs. 19 UStG als Steuerschuldner in Anspruch genommen. Gegen diese Inanspruchnahme wendet er sich mit der Klage. Er hat weder die entsprechenden Ausgangsrechnungen geändert noch von der Abtretungsmöglichkeit des § 27 Abs. 19 S. 3 und 4 UStG Gebrauch gemacht (siehe auch „Arbeitshilfe für die Finanzämter bei Erstattungsanträgen des Leistungsempfängers” vom 30.10.2014 in InfO).