LG Ansbach - Beschluß vom 12.05.1992 (4 T 381/92) - DRsp Nr. 1998/11598
LG Ansbach, Beschluß vom 12.05.1992 - Aktenzeichen 4 T 381/92
DRsp Nr. 1998/11598
Das Grundbuchamt kann bei Eintragung der beantragten Eigentumsumschreibung eines Grundstücks auf die Vorlage einer steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung verzichten, wenn die Gegenleistung 5.000 DM nicht übersteigt (§ 61c BayGBGA).