LG Koblenz - 13.12.1985 (105 Js (Wi) 17.301/83) - DRsp Nr. 1996/18797
LG Koblenz, vom 13.12.1985 - Aktenzeichen 105 Js (Wi) 17.301/83
DRsp Nr. 1996/18797
Die Finanzbehörde darf bei ihren Überlegungen, welche Nachzahlungsfrist zu setzen ist, auf Ermittlungen zu den aktuellen persönlichen und finanziellen Verhältnissen der Steuerpflichtigen nicht verzichten. Dabei wird man an den Umfang der vorzunehmenden Ermittlungen und die Sorgfalt, mit der die Frist zu bestimmen ist, keine geringeren Anforderungen stellen dürfen, als diese im Rahmen einer Stundung üblich und geboten ist.