LG Koblenz vom 13.12.1985
105 Js (Wi) 17.301/83
Normen:
AO § 371 Abs. 3 ;
Fundstellen:
wistra 1986, 79

LG Koblenz - 13.12.1985 (105 Js (Wi) 17.301/83) - DRsp Nr. 1996/18797

LG Koblenz, vom 13.12.1985 - Aktenzeichen 105 Js (Wi) 17.301/83

DRsp Nr. 1996/18797

Die Finanzbehörde darf bei ihren Überlegungen, welche Nachzahlungsfrist zu setzen ist, auf Ermittlungen zu den aktuellen persönlichen und finanziellen Verhältnissen der Steuerpflichtigen nicht verzichten. Dabei wird man an den Umfang der vorzunehmenden Ermittlungen und die Sorgfalt, mit der die Frist zu bestimmen ist, keine geringeren Anforderungen stellen dürfen, als diese im Rahmen einer Stundung üblich und geboten ist.

Normenkette:

AO § 371 Abs. 3 ;
Fundstellen
wistra 1986, 79