LG Koblenz - Beschluß vom 13.12.1985 (105 Js (Wi) 17.301/83 - 10 KLs) - DRsp Nr. 1996/18796
LG Koblenz, Beschluß vom 13.12.1985 - Aktenzeichen 105 Js (Wi) 17.301/83 - 10 KLs
DRsp Nr. 1996/18796
Die Finanzbehörde darf bei ihren Überlegungen, welche Nachzahlungsfrist zu setzen ist, auf Ermittlungen zu den aktuellen persönlichen und finanziellen Verhältnissen des Steuerpflichtigen nicht verzichten. Dabei wird man an den Umfang der vorzunehmenden Ermittlungen und an die Sorgfalt, mit der die Frist zu bestimmen ist, nicht geringere Anforderungen stellen dürfen, als dies im Rahmen der Stundung (§ 222AO) üblich und geboten ist.