LG Koblenz - Beschluß vom 13.12.1985
105 Js (Wi) 17.301/83 - 10 KLs
Normen:
AO § 371 Abs. 3, § 222 ;
Fundstellen:
wistra 1986, 79

LG Koblenz - Beschluß vom 13.12.1985 (105 Js (Wi) 17.301/83 - 10 KLs) - DRsp Nr. 1996/18796

LG Koblenz, Beschluß vom 13.12.1985 - Aktenzeichen 105 Js (Wi) 17.301/83 - 10 KLs

DRsp Nr. 1996/18796

Die Finanzbehörde darf bei ihren Überlegungen, welche Nachzahlungsfrist zu setzen ist, auf Ermittlungen zu den aktuellen persönlichen und finanziellen Verhältnissen des Steuerpflichtigen nicht verzichten. Dabei wird man an den Umfang der vorzunehmenden Ermittlungen und an die Sorgfalt, mit der die Frist zu bestimmen ist, nicht geringere Anforderungen stellen dürfen, als dies im Rahmen der Stundung (§ 222 AO) üblich und geboten ist.

Normenkette:

AO § 371 Abs. 3, § 222 ;
Fundstellen
wistra 1986, 79