LG Saarbrücken - 14.07.1987 (5 II 1/87) - DRsp Nr. 1996/18870
LG Saarbrücken, vom 14.07.1987 - Aktenzeichen 5 II 1/87
DRsp Nr. 1996/18870
Ein besonders schwerer Fall der Steuerhinterziehung i.S. des § 370 Abs. 3 Nr. 3AO ist auch dann nicht gegeben, wenn ein Gemeindeinspektor auf der Grundlage eines gemeinschaftlichen Entschlusses im Verlaufe von 6 Jahren sich unter Ausnutzung des Amtsmißbrauchs eines Steuerbeamten Steuererstattungsbeträge in der Gesamthöhe von rd. 20.000,- DM zu Unrecht verschafft. Maßgebend für diese Beurteilung ist, daß der hinterzogene Betrag, gemessen an den im Wirtschaftsleben vorkommenden Beträgen, verhältnismäßig unbedeutend ist, der nicht vorbestrafte Angeklagte zunächst im wesentlichen geständig war und dann alsbald einen weit größeren Steuerbetrag als den erwiesenermaßen hinterzogenen nachzahlte.