BFH - Urteil vom 19.12.2000
VII R 69/99
Normen:
EStG § 15 Abs. 1 Nr. 2, § 36 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 4 S. 2;
Fundstellen:
BB 2001, 770
BFH/NV 2001, 834
BFHE 194, 162
BStBl II 2001, 353
Vorinstanzen:
FG Baden-Württemberg,

Lohnsteuer-Anrechnung nur bei Erfassung der Einkünfte

BFH, Urteil vom 19.12.2000 - Aktenzeichen VII R 69/99

DRsp Nr. 2001/4953

Lohnsteuer-Anrechnung nur bei Erfassung der Einkünfte

»Der Senat hält an seiner Rechtsprechung fest, wonach einbehaltene Lohnsteuer nur insoweit auf die festgesetzte Einkommensteuer angerechnet werden kann als die zugehörigen Einkünfte bei der Veranlagung erfasst worden sind (hier: Lohnsteuereinbehalt von Sondervergütungen eines Mitunternehmers, die bei der Gewinnfeststellung und folglich bei der Einkommensteuerveranlagung außer Ansatz geblieben sind).«

Normenkette:

EStG § 15 Abs. 1 Nr. 2, § 36 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 4 S. 2;

Gründe: