Lohnsteuer-Haftungsschuld bei fehlgeschlagener Pauschalierung
BFH, vom 31.03.1995 - Aktenzeichen VI R 84/94
DRsp Nr. 1997/8398
Lohnsteuer-Haftungsschuld bei fehlgeschlagener Pauschalierung
Läßt sich bei einer fehlgeschlagenen Pauschalierung nach § 40 aEStG die Höhe der einzubehaltenden Lohnsteuer nicht berechnen, weil der Arbeitgeber die gesetzlich vorgeschriebenen Aufzeichnungen nicht geführt hat und die Besteuerungsmerkmale der einzelnen Arbeitnehmer deshalb nicht zu ermitteln sind, so ist die Haftungsschuld des Arbeitgebers unter Zugrundelegung des niedrigeren Bruttosteuersatzes und nicht des höheren Nettosteuersatzes zu schätzen.
Für die Praxis:
Der Arbeitgeber ist lediglich mit dem niedrigeren Bruttosteuersatz in Anspruch zu nehmen, da bei einer fehlgeschlagenen Pauschalierung nach § 40 aEStG weder eine Nettolohnvereinbarung noch die Vereinbarung eines höheren Bruttolohns unterstellt werden kann.