Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die Klägerin als inländische Arbeitgeberin gemäß § 38 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) einen Lohnsteuerabzug vom auf Inlandsdienstreisen entfallenden Arbeitslohn der Arbeitnehmer ihrer ausländischen Betriebsstätten vorzunehmen hat.
Die Klägerin wird in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft betrieben. Sie ist eine [...]. Ihr Stammhaus befindet sich in A und sie unterhält neben mehreren Niederlassungen in Deutschland auch zahlreiche Zweigniederlassungen im europäischen und außereuropäischen Ausland.
Im [...] 2020 standen mehr als x Personen in einem zivilrechtlichen Anstellungsverhältnis zur Klägerin. Davon waren x Arbeitnehmer im Stammhaus in A tätig und die übrigen Arbeitnehmer in ihren x ausländischen Zweigniederlassungen. Im Einzelnen waren x Arbeitnehmer in [...]. Die bei diesen Auslandsniederlassungen tätigen Arbeitnehmer waren jeweils im betreffenden Beschäftigungsstaat wohnhaft.
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