FG Niedersachsen - Urteil vom 16.12.2021
11 K 14197/20
Normen:
EStG § 38 Abs. 1 S. 1 Nr. 1;

Lohnsteuerabzug vom auf Inlandsdienstreisen entfallenden Arbeitslohn der Arbeitnehmer der ausländischen Betriebsstätten

FG Niedersachsen, Urteil vom 16.12.2021 - Aktenzeichen 11 K 14197/20

DRsp Nr. 2022/12703

Lohnsteuerabzug vom auf Inlandsdienstreisen entfallenden Arbeitslohn der Arbeitnehmer der ausländischen Betriebsstätten

Normenkette:

EStG § 38 Abs. 1 S. 1 Nr. 1;

Tatbestand

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die Klägerin als inländische Arbeitgeberin gemäß § 38 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) einen Lohnsteuerabzug vom auf Inlandsdienstreisen entfallenden Arbeitslohn der Arbeitnehmer ihrer ausländischen Betriebsstätten vorzunehmen hat.

Die Klägerin wird in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft betrieben. Sie ist eine [...]. Ihr Stammhaus befindet sich in A und sie unterhält neben mehreren Niederlassungen in Deutschland auch zahlreiche Zweigniederlassungen im europäischen und außereuropäischen Ausland.

Im [...] 2020 standen mehr als x Personen in einem zivilrechtlichen Anstellungsverhältnis zur Klägerin. Davon waren x Arbeitnehmer im Stammhaus in A tätig und die übrigen Arbeitnehmer in ihren x ausländischen Zweigniederlassungen. Im Einzelnen waren x Arbeitnehmer in [...]. Die bei diesen Auslandsniederlassungen tätigen Arbeitnehmer waren jeweils im betreffenden Beschäftigungsstaat wohnhaft.

1. 2.