LSG Schleswig-Holstein - Urteil vom 20.12.2023
L 5 KR 10010/21
Normen:
SGB V § 46 S. 1 Nr. 2; SGB V § 192 Abs. 1 Nr. 2;
Fundstellen:
ZAP EN-Nr. 127/2024
ArbR 2024, 68
ZAP 2024, 160
FA 2024, 88
Vorinstanzen:
SG Lübeck, vom 14.07.2021 - Vorinstanzaktenzeichen S 51 KR 308/18

Lücke zwischen der Beendigung des Versicherungsverhältnisses mit Anspruch auf Krankengeld und der erstmaligen ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit

LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 20.12.2023 - Aktenzeichen L 5 KR 10010/21

DRsp Nr. 2024/954

Lücke zwischen der Beendigung des Versicherungsverhältnisses mit Anspruch auf Krankengeld und der erstmaligen ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit

Die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zur Unschädlichkeit von Lücken zwischen ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (zuletzt BSG, Urteil vom 21. September 2023 - B 3 KR 11/22 R) ist auf eine Lücke zwischen der Beendigung des Versicherungsverhältnisses mit Anspruch auf Krankengeld und der erstmaligen ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit nicht übertragbar.

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Lübeck vom 14. Juli 2021 wird zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB V § 46 S. 1 Nr. 2; SGB V § 192 Abs. 1 Nr. 2;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über den Anspruch der Klägerin auf Krankengeld für den Zeitraum 21. Oktober bis 4. Dezember 2017.

Die Klägerin war bei der Gebäudereinigungsfirma R. als Bürokraft und Vertreterin des Geschäftsführers beschäftigt. Am 9. Oktober 2017 schloss sie einen Aufhebungsvertrag, demzufolge das Arbeitsverhältnis zum 21. Oktober 2017 in gegenseitigem Einvernehmen beendet werden sollte. Wegen der Einzelheiten wird auf Bl. 7 der Verwaltungsakte Bezug genommen.