I.
Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) ist eine nach schweizerischem Recht gegründete AG, die vor den Streitjahren ihre Geschäftsleitung ins Inland verlegt hatte. Ihr einziger Aktionär war eine inländische Körperschaft des öffentlichen Rechts. In den Streitjahren 1981 bis 1983 war die Klägerin mit 25 v.H. am Grundkapital der A-AG, einer Kapitalgesellschaft schweizerischen Rechts mit Sitz und Geschäftsleitung in der Schweiz, beteiligt. Am Grundkapital der A-AG waren im übrigen B und die J-AG in Zürich mit jeweils 37,5 v.H. beteiligt.
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