Die Beschwerde des Beteiligten zu 2) wird als unzulässig verworfen. Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1) wird der Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg vom 7. Juni 2018 aufgehoben. Das Amtsgericht wird angewiesen, die Anmeldung vom 16. April 2018 durch Eintragung zu vollziehen.
I.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|